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Datenschutzregelung

Impressum der HanSeKo GmbH

  • Sitz der Gesellschaft: Lüneburg
  • Amtgericht Lüneburg HRB 201315
  • Geschäftsführer: Stefan Tobias Pawelzik

Rechtliches:

Alle Rechte vorbehalten.
Inhalt und Struktur der Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung sämtlicher Inhalte und Strukturelemente, insbesondere Texte, Textteile, Bildmaterial, Grafiken und Designelemente, soweit sie schutzfähig im Sinne des deutschen Urheberrechts sind, zu anderem als zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch sowie deren Verbreitung und Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hanseko GmbH. Dies gilt insbesondere auch für die übernahme auf private Websites. Hanseko GmbH prüft und aktualisiert die Inhalte auf dieser Website regelmäßig. Trotz aller Sorgfalt können sich inzwischen änderungen ergeben haben. Eine Garantie oder sonstige Haftung für Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle externen Websites, auf die mittels Hyperlinks aus dem Hanseko GmbH -Angebot verwiesen wird.Hanseko GmbH ist für die Inhalte externer Websites, die der Nutzer durch Aktivierung eines solchen Links erreicht, nicht verantwortlich. Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Hanseko GmbH kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit downgeloadeter Produkte auf Ihrem System übernehmen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an info(at)hanseko.de Sämtliche Downloads werden von Hanseko GmbH einer Virenprüfung unterzogen. Hanseko GmbH haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust. Downloads berechtigen nur zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte sowie davon hergestellter Vervielfältigungsstücke. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Hanseko GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HanSeKo GmbH, Wilhelm-Fressel-Strasse 2, D-21337 Lüneburg

Diese AGB gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen – Verträge jeder Art zwischen HanSeKo und dem Kunden oder Lieferanten, dem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechtes und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB können im Internet unter www.hanseko.de jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt und gespeichert werden. Anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil und gelten nur insoweit, als diese den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen, insbesondere Liefer- und Zahlungsbedingungen von HanSeKo nicht widersprechen und soweit HanSeKo die Gültigkeit schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Die vorbehaltlose Annahme von Waren stellt keine solche Bestätigung dar.

Verkaufsbedingungen

1. Angebote von HanSeKo sind freibleibend, soweit nicht schriftlich eine Bindung bestätigt wird.

2. Bestellungen des Kunden werden nur dann wirksam, wenn HanSeKo diese in Schriftform oder qualifizierter elektronischer Form im Sinne des Signaturgesetzes bestätigt.

3. HanSeKo ist berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unbeschränkt an Dritte abzutreten.

Zahlung

1. Der bei Verkaufsplattformen angebotene Preis versteht sich inkl. der geltenden Mehrwertsteuer fällig nach Erhalt der Ware bzw. gemäß individuellem Zahlungsziel.

2. Für den Zahlungsverzug des Kunden, die Verzugszinsen und etwaigen weiteren bei HanSeKo durch den Verzug des Kunden entstehenden Schaden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzuge, ist HanSeKo

4. bis zur Begleichung der fälligen Rechnungsbeiträge einschließlich Verzugszinsen zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Vertrag verpflichtet und

5. nach eigener Wahl zum Rücktritt aus geschlossenen Verträgen oder zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, wenn der Kunde nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt einer berechtigten Mahnung Zahlung geleistet hat.

6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von HanSeKo schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder gerichtliche Entscheidungsreife vorliegt.

7. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Für den Fall, dass HanSeKo für den Kunden die für ihn erstellten Waren in einem Lager bevorratet und dem Kunden dies zumindest bekannt ist, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Abnahme und Bezahlung des Lagerbestandes spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.

Lieferung

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Schriftform oder elektronischer Form vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk. Versandweg und Versandmittel sind der Wahl von HanSeKo überlassen.

2a. Beim Versendungskauf geht die Sachgefahr mit der übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme der Ware in Verzuge ist.

2b. Soweit Abholung vereinbart ist, geht die Sachgefahr mit der Mitteilung der Bereitstellung an den Kunden über. Erfolgt die Abholung nicht termingerecht, ist HanSeKo nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu versenden oder einzulagern.

3. Lieferfristen und Termine verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, die HanSeKo nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störung der Verkehrswege). Dies gilt auch wenn diese Umstände bei den Lieferanten von HanSeKo und deren Unterlieferanten eintreten. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, sind sowohl der Kunde als auch HanSeKo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit durch einen in 3. bezeichneten Umstand oder ist HanSeKo berechtigt, die Leistung aufgrund der in 3. Bezeichneten Umstände zu verweigern und/oder ist HanSeKo oder der Kunde aufgrund dieser Umstände berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4. Bei jeder Lieferung von palettierter Ware hat der Kunde HanSeKo bzw. dessen Logistik-Dienstleister die Lademittel in gleicher Art und Güte zurückzugeben, die er empfangen hat. HanSeKo führt über die in ihrem bzw. in des beauftragten Dienstleisters Eigentum stehenden Paletten für den Kunden ein Palettenkonto. Der Kunde erhält auf Wunsch einen Auszug dieses Palettenkontos.

5. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Schriftform oder qualifizierter elektronischer Form als verbindlich zugesichert worden sind. Ist eine Lieferfrist oder ein Termin unverbindlich, wird nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch den Kunden eine Nachfrist von 21 Tagen in Lauf gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kommt HanSeKo in Verzug.

6. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation des Kunden nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert oder wenn nach Abschluss des Vertrages für HanSeKo erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Leistung des Kunden durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist HanSeKo berechtigt, die Leistung zu verweigern und die vereinbarte Zahlungsmodalität für weitere Lieferungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden auf Vorkasse umzustellen und bestehende Forderungen in Abweichung zum individuell vereinbarten Zahlungsziel sofort fällig zu stellen. Eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden ist insbesondere dann anzunehmen, soweit und solange ein Warenkreditversicherer einen Deckungsschutz für Forderungen des Kunden überwiegend oder vollständig ablehnt.

7. HanSeKo ist - unbeschadet der eigenen, vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen - berechtigt, die Lieferungen und Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

Sachmängelhaftung

1. Für besondere Eigenschaften einer Verpackung im Hinblick auf ihre Brauchbarkeit für einen bestimmten Verwendungszweck haftet HanSeKo nur nach entsprechender schriftlicher Zusicherung. Der Kunde ist verpflichtet, bei Einsatz und Umsetzung der einzelnen Produkte und Leistungen von HanSeKo sorgfältig zu prüfen, ob eine Verwendung bzw. Umsetzung erfolgen soll und ob sich ggf. schädliche Auswirkungen für den eigenen Produktions- und Betriebsablauf ergeben können.

öffentliche äußerungen, Anpreisungen oder Werbungsaussagen durch HanSeKo stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

2. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Anerkennung des Freigabemusters auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem an die Anerkennung des Freigabemusters anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

3. Garantien im Rechtssinne bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Erklärung durch HanSeKo.

4. Für Mängel der Ware leistet HanSeKo nach eigenem Ermessen und nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

6. a) Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen, Waren oder Produkte von HanSeKo nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Transportschäden sind möglichst bei der Warenannahme auf dem Empfangsschein zu dokumentieren und HanSeKo gesondert mitzuteilen. Ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich HanSeKo anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.

7. b) Einen nicht offensichtlichen ("versteckten") Mangel hat der Kunde innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Entdeckung dieses Mangels schriftlich anzuzeigen.

8. Für branchenübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität und Ausführung (Handelsbräuche) übernimmt HanSeKo keine Haftung.

9. Der Druck von EAN-Strichcodes erfolgt nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Durchführungsregelung der CCG.

10. Die Mängelgewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Sache.

Haftungsbeschränkungen

Soweit die Haftung von HanSeKo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Kalenderjahr ab Ablieferung der Sache oder Erbringung der Leistung unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von Schadensursache und / oder Schadensverursacher.

Eigentumsvorbehalt

1. Von HanSeKo gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kunden im Eigentum von HanSeKo. Darüber hinaus behält sich HanSeKo das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen wurden und der Saldo anerkannt ist.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß gegen Schäden und Diebstahl zu versichern und den Abschluss einer Versicherung HanSeKo nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hiermit im voraus an HanSeKo ab. HanSeKo nimmt diese Abtretung an.

3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt schon jetzt die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an HanSeKo ab. HanSeKo nimmt diese Abtretung an.

Der Kunde ist als Treuhänder für Hanseko zur Einziehung der abgetretenen Forderungen solange berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen Hanseko gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.

4. Bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, Hanseko nicht gehörenden Sachen, wird Hanseko Eigentümer oder Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von Hanseko gelieferten Waren zu den Werten der sonstigen, verarbeiteten Gegenständen.

5. Druckklischees, Stanzwerkzeuge und zugehörige Zeichnungen (im Folgenden: Werkzeuge) bleiben auch dann im alleinigen Eigentum von Hanseko, wenn die Herstellung oder Beschaffung dem Kunden teilweise oder vollständig in Rechnung gestellt wird. Hanseko ist berechtigt, diese Werkzeuge sechs Monate nach der letzten Ausführung eines Auftrages, bei dem die Werkzeuge eingesetzt werden, zu vernichten, ohne dass ein finanzieller Ausgleich von Hanseko an den Kunden zu erfolgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Kunde auf eigene Kosten die Herausgabe der Werkzeuge verlangen.

Vertragsschluss

1. Bestellungen sind nur wirksam, wenn Hanseko diese in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß dem Signaturgesetz erteilt.

2. Angaben des Lieferanten in Sicherheitsdaten blättern, Unbedenklichkeitserklärungen oder Spezifikationen gelten als zugesicherte Eigenschaften der Ware.

Lieferung

1. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen kommt es auf den Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangsstelle an.

2. Der Lieferant ist dem Besteller zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet.

3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen sowie sonstige erhebliche, unvorhersehbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, Beginn und Ende derartiger Hindernisse einander umgehend unverzüglich mitzuteilen. Wird durch eine solche Störung die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

4. Die Gefahr geht mit dem Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangsstelle über.

5. Soweit nicht anders vereinbart, gehen die Versand- und Verpackungskosten zu Lasten des Lieferanten. Lieferung und Versand erfolgen entsprechend der Interims 2010, Klausel DAP an die von Hanseko angegebene Lieferanschrift. Mehrkosten für eine zur Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins notwendig werdende Expresszustellung sind vom Lieferanten zu tragen.

6. Jeder Lieferung sind Lieferscheine mit Angaben des Inhaltes sowie der vollständigen Bestellung beizufügen. Der Versand ist dem Besteller mit denselben Angaben unverzüglich anzuzeigen.

7. Bei Anlieferung auf Europalette dürfen nur einwandfrei rückgabefähige Paletten verwendet werden. Anlieferung auf Einweg und Spezialpaletten bedürfen unserer vorherigen Zustimmung, soweit ihre Verwendung aus technischen Gründen nicht erforderlich ist. Beschädigte Euro-Paletten werden dem Lieferanten zum Selbstkostenpreis berechnet. Unterlieferungen werden grundsätzlich ausgeschlossen. überlieferungen sind gemeinsam abzustimmen.

Rechnungsstellung und Zahlung

1. Rechnungen müssen der Bestellung in der Reihenfolge der Positionen und Preise unter Angabe der Positionsnummern und der Kostenstellenangabe entsprechen.

2. Zahlungen erfolgen, wenn nicht anders individuell vereinbart, innerhalb von 7 netto.

3. Die Zahlungsfrist beginnt, sobald die Lieferung vollständig erbracht und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung eingegangen ist. Skontoabzug ist auch zulässig, wenn der Besteller aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen im Hinblick auf Qualität, Mangelfreiheit und Menge.

4. Der Lieferant ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Sachforderungen abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Für Geldforderungen gilt § 354 a HGB.

Sachmängel

1. Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

2. Der Lieferant hat für seine Lieferungen zwei Jahre Gewähr zu leisten. Die Verjährung von Mängelansprüchen, die von einem Dritten geltend gemacht werden, tritt frühestens 2 Monate nach Behebung des Mangels bei dem Dritten ein. Diese Ablaufhemmung endet spätestens 5 Jahre nach Lieferung an den Besteller.

3. Bei Lieferung mangelhafter Waren vor oder bei Gefahrübergang oder bei Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, hat der Lieferant auf seine Kosten nach Wahl des Bestellers entweder die Mängel zu beseitigen oder mangelfrei neu zu liefern.

4. Kann der Lieferant die Nacherfüllung nicht durchführen oder kommt er ihr nicht in angemessener Frist nach, kann der Besteller ohne weitere Fristsetzung vom Vertrage zurücktreten und die Ware auf Gefahr und Kosten des Lieferanten zurücksenden. In dringenden Fällen kann er nach Abstimmung mit dem Lieferanten die Mangelbeseitigung selbst vornehmen oder durch einen Dritten vornehmen lassen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Lieferant. HanSeKo kann - wenn erforderlich - Deckungskäufe vornehmen; Mehrkosten trägt ggf. der Lieferant.

5. Die Waren, wegen derer Sachmängel Ansprüche gestellt werden, werden auf Verlangen und auf Kosten des Lieferanten vom Besteller unverzüglich zur Verfügung gestellt.

6. Der Lieferant stellt sicher, dass seine Produkte den anerkannten Regeln der Technik (Mindeststandard DIN-Vorschriften) entsprechen. Ferner verpflichtet er sich alle geltenden Gesetzte und Verordnungen sowie alle behördlichen und technischen Vorschriften, VOB und berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsvorschriften für die Leistungserbringung einzuhalten und HanSeKo von Ansprüchen Dritter freizustellen, denen HanSeKo wegen Verletzung dieser Regelungen ausgesetzt ist.

7. Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, richten sich die Folgen aus mangelhaften Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

Haftung

Soweit nicht individuell etwas anders vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Werkzeuge, Urheberrechte, Namensrecht

1. Soweit HanSeKo dem Lieferanten zu Auftragsbearbeitung Zeichnungen, Entwürfe, Abbildungen, Klischees, Berechnungen, Muster, Werkzeuge oder ähnliches überlässt, behält sich HanSeKo hieran die Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne ausdrücklich schriftliche Zustimmung von HanSeKo dürfen diese Gegenstände oder in ihr verkörperten Gedankenerklärungen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind nach der Abwicklung des Auftrages HanSeKo unaufgefordert zurückzugeben und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an diesen Gegenständen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Verletzt der Lieferant diese Pflichten, so ist HanSeKo für jeden Fall der Zuwiderhandlung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu verlangen. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen möglichen, weitergehenden Schadenersatzanspruch angerechnet.

2. Ohne schriftliche Einwilligung von HanSeKo darf der Name "HanSeKo” auf Druckerzeugnissen nicht erscheinen.

3. Entwürfe oder ähnliches des Lieferanten für Bestellungen von HanSeKo gehen nach Zahlung mit allen Rechten in das Eigentum von HanSeKo über. Dies gilt auch für etwaige Urheberrechte, Werkzeuge, Klischees oder ähnliches die zur Erfüllung der Bestellung von HanSeKo gefertigt und berechnet wurden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche, sich ergebenen Streitigkeiten ist der Hauptsitz von HanSeKo.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ("CISG") sowie sonstige, internationale kauf- oder werkvertragsrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung.

3. Zusicherungen, Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen des Vertrages werden die Vertragspartner unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen und dokumentieren.

4. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die von ihm bei der Aufnahme oder während der Geschäftsbeziehung angegebenen, personenbezogenen Daten von HanSeKo im Sinne von § 26 BDSG verarbeitet, insbesondere gespeichert, werden. Auf Verlangen werden diese AGB dem Kunden per E-Mail zugesandt. Von den weitergehenden Informationspflichten des § 312 e Abs. I Nr. 1 – 3 BGB ist HanSeKo freigestellt.

Stand: 01.01.2020